1. Anwendungsbereich: AZ Crossmedia AG, die zur AZ Medien Gruppe gehört (nachfolgend a-z.ch genannt) betreibt die Onlineplattform www.a-z.ch. Auf dieser Plattform können Werbeanzeigen geschaltet werden. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln, ergänzend zur Vertragsurkunde und zur aktuellen Preisliste, das Vertragsverhältnis und damit den advertising zwischen a-z.ch und e-advertising Kunden (nachfolgend Kunde) oder deren Beauftragten. Sie gilt als verbindliche Vereinbarung zwischen vorgenannten Parteien für alle Werbeschaltungen auf der Website www.a-z.ch und den Newslettern.
2. Rechte und Pflichten von a-z.ch
2.1. Allgemeine Regelungen: a-z.ch kann zur Leistungserbringung Dritte beiziehen. a-z.ch kann die Dienstleistungen jederzeit weiterentwickeln und aus sachlichen Gründen in angemessener Weise anpassen. Solche Anpassungen gelten nicht als Vertragsänderung. Die Angemessenheit einer Anpassung - z.B. im Rahmen einer Umgestaltung der Website www.a-z.ch - wird vermutet. Wird a-z.ch von einem Dritten die rechtswidrige Nutzung der Dienstleistung durch einen Kunden angezeigt, besteht der Verdacht oder stellt a-z.ch eine rechts- oder vertragswidrige Nutzung fest, so kann a-z.ch nach eigenem Ermessen das rechtswidrige Verhalten und die personenbezogenen Daten des Kunden den zuständigen Behörden melden, den Kunden verwarnen, zur vertragsmässigen Nutzung anhalten, die Dienstleistung sofort und für unbestimmte Zeit aussetzen und/oder den Vertrag frist- und entschädigungslos auflösen. Schadenersatz und weitere Ansprüche von a-z.ch bleiben vorbehalten. Der Kunde hält a-z.ch von allfälligen Ansprüchen Dritter frei. a-z.ch ist ohne Zustimmung des Kunden und ohne Entschädigungspflicht berechtigt, erotische, pornografische oder sonstige gegen die guten Sitten, die Rechtsordnung, die publizistischen Leitlinien der AZ Medien Gruppe oder diesen Vertrag verstossenden Inhalte jederzeit von der Website zu entfernen. a-z.ch übernimmt keine Gewähr für das jederzeitige störungsfreie Funktionieren der Dienstleistungen.
2.2. E-Advertising
2.2.1. Allgemein: a-z.ch erbringt gegenüber dem Kunden die vereinbarten Leistungen zu den Konditionen der Werbeangebote. a-z.ch stellt dem Kunden für die Werbeangebote die Preise gemäss den Konditionen der Preisliste in Rechnung, sofern keine schriftliche abweichende Vereinbarung getroffen wurde. a-z.ch hat jederzeit das Recht, Werbebuchungen ohne Begründung abzulehnen. a-z.ch behält sich weiter vor, vom Kunden zum Zwecke der Werbeschaltung überlassene Werbemittel wegen des Inhalts, der Herkunft, der Form, der technischen Qualität oder wegen der Website, auf die verlinkt wird, nach, abzulehnen und zurückzuweisen. Gleiches gilt, wenn die Werbemittel oder die Website, auf die verlinkt wird, gegen Gesetze und/oder behördliche Bestimmungen verstossen oder deren Schaltung für a-z.ch oder die Unternehmen, deren Werbeflächen a-z.ch vermarktet, unzumutbar sind.
Die Zurückweisung wird dem Kunden mitgeteilt. Der Kunde ist in diesen Fällen berechtigt, a-z.ch eine geänderte Version des zu schaltenden Werbemittels und/oder der Ziel-URL, auf die verlinkt werden soll, zu übermitteln. Geht dieser Ersatz nicht mehr rechtzeitig für die Einhaltung der ursprünglich vereinbarten Fristen bei a-z.ch ein, so behält a-z.ch den Anspruch auf die vereinbarte Vergütung auch dann, wenn die Schaltung des Werbemittels nicht erfolgt. a-z.ch kann die Schaltung eines Werbemittels vorübergehend unterbrechen, falls ein Verdacht eines Verstosses gegen die guten Sitten, die Rechtsordnung, die publizistischen Leitlinien der AZ Medien Gruppe vorliegt, auf die der mit der Werbung verbundene Hyperlink verweist. Der Kunde wird über die Sperrung unterrichtet und hat die vermeintlich rechtswidrigen Inhalte unverzüglich zu entfernen oder deren Rechtmässigkeit darzulegen und zu beweisen. a-z.ch kann anbieten, das Werbemittel durch ein alternatives Werbemittel und/oder durch einen Hyperlink auf eine andere Website zu ersetzen. Die Mehrkosten können dem Kunden in Rechnung gestellt werden, a-z.ch entscheidet darüber. Die Sperrung wird aufgehoben, sobald der Verdacht entkräftet ist.
Ein Werbemittel kann auch nachträglich noch zurückgezogen oder abgelehnt werden, wenn der Vermarktungspartner, auf dessen Website die Schaltung erfolgt ist bzw. erfolgen soll, der Veröffentlichung widerspricht. In diesem Fall hat a-z.ch keinen Anspruch auf Vergütung und der Kunde ist berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. Weitere Ansprüche des Kunden bestehen nicht.
a-z.ch bleibt frei, seine Werbeangebote jederzeit zu ändern, Preisänderungen vorzunehmen oder sie ganz oder teilweise aus dem Angebot zu entfernen. Werbemittel, die auf Grund ihrer Gestaltung nicht als solche erkennbar sind, werden als Werbung deutlich kenntlich gemacht. Werbemittel müssen sich von der Darstellung von der Website von a-z.ch unterscheiden und dürfen nicht den Eindruck erwecken, redaktionell von a-z.ch erstellt worden zu sein. Für die Schaltung von Werbemitteln kommen grundsätzlich die Formate in Frage, die in der jeweils gültigen Preisliste ausgewiesen sind.
Sonderformate und –Werbeformen sind nach Rücksprache und Prüfung durch a-z.ch möglich.
2.2.2. Werbeauftrag
Werbeauftrag im Sinne dieser AGB ist der Vertrag über die Schaltung eines oder mehrerer Werbemittel in Informations- und Kommunikationsdiensten, insbesondere dem Internet, zum Zwecke der Verbreitung. Bei Aufträgen, die sich nicht auf Online Medien beziehen (z.B.: Printmedien), gelten die jeweiligen AGB’s für das betreffende Medium.
2.2.3. Vertragsabschluss
Der Vertrag kommt nur zustande durch das schriftliche Angebot zum Vertragsschluss durch den Kunden entweder durch Zusendung oder Faxen des ausgefüllten und unterzeichneten Auftragsformulars, eines Auftragstextes oder durch E-Mail und die Annahme des Auftrages durch a-z.ch durch schriftliche Auftragsbestätigung (E-Mail ausreichend). Erteilt eine Werbeagentur den Auftrag, entscheidet a-z.ch mit wem der Vertrag abgeschlossen wird, ob mit der Werbeagentur oder mit dem Kunden und teilt dies auf der Auftragsbestätigung mit. Die Werbeagentur ist auf Anfrage verpflichtet a-z.ch das Mandat nachzuweisen. Für Werbung für Waren oder Leistungen von mehr als einem Kunden (Inserenten) innerhalb eines Werbeauftritts haften die Kunden solidarisch. bedürfen stets der zusätzlichen, schriftlich geschlossenen Vereinbarung.
2.2.4. Terminverschiebung
Die Verschiebung eines vereinbarten Werbeaufschaltungs-Zeitpunktes ist nur möglich schriftlich (eintreffend bei a-z.ch) bis drei Werktage (bis 14:00 Uhr) vor dem zunächst vereinbarten Insertionstermin und steht unter dem Vorbehalt vorhandener Kapazitäten. Für den neuen Insertionszeitpunkt gelten die jeweils aktuellen Konditionen und Preise, die auf der Preisliste veröffentlicht sind.
2.2.5. Gewährleistung
a-z.ch gewährleistet im Rahmen der vorhersehbaren Anforderungen eine dem jeweils üblichen technischen Standard entsprechende, bestmögliche Wiedergabe des Werbemittels. Es ist dem Kunden jedoch bekannt, dass es nach dem Stand der Technik nicht möglich ist, ein von Fehlern vollkommen freies Programm und damit eine vollkommen fehlerfreie Werbeschaltung sicherzustellen. Die Gewährleistung für unwesentliche Fehler ist ausgeschlossen. Ein unwesentlicher Fehler in der Darstellung der Werbemittel liegt insbesondere vor, wenn er hervorgerufen wird:
Bei Cost-per-Mill Platzierungen (CPM) garantiert a-z.ch eine Unter- oder Überlieferung von bis zu 10% vom gebuchten Media-Wert. Massgebend ist das Ad-Management System von a-z.ch. Bei einem Ausfall des Ad-Servers über einen erheblichen Zeitraum (mehr als 10% der gebuchten Zeit) einer zeitgebundenen Festbuchung wird a-z.ch versuchen, den Ausfall an Medialeistung nachzuliefern oder die Zeit der Insertion zu verlängern, sofern dies den Interessen des Kunden entspricht.
Bei Ausfall des Ad-Servers ist die AZ Crossmedia AG nicht verpflichtet die Medienleistung zu erbringen. Im Falle des Scheiterns einer Nachlieferung innerhalb der ursprünglich gebuchten Insertion bzw. nach Verlängerung des Insertionszeitraumes entfällt die Zahlungspflicht des Kunden für die in dem Zeitraum nicht realisierten bzw. durchschnittlich nicht angefallenen Medialeistungen. Weitere Ansprüche sind ausgeschlossen. Ausserhalb seines Herrschaftsbereiches trägt a-z.ch nicht die Gefahr des Datenverlustes auf dem Übertragungswege und übernimmt auch keine Gewährleistung und/oder Haftung für die Datensicherheit.
Gefahrübergang ist mit Eingang des Werbemittels auf einen der Server von a-z.ch. Soweit die Werbemittel nicht auf einem Server von a-z.ch liegen, sondern durch den Server eines Dritten ausgeliefert werden (Redirect-Verfahren) und der Kunde a-z.ch das Werbemittel über Mitteilung der URL des Werbemittels auf dem Server des Kunden bzw. des Dritten bereitstellt, übernimmt a-z.ch keine Gewährleistung und keine Haftung für die Auslieferung der Daten über das Internet sowie auch nicht bezüglich der sich daraus ergebenden weiteren Risiken, wie z.B. fehlerfreie Auslieferung und Beschaffenheit des Werbemittels und die Datensicherheit. a-z.ch wird Störungen und Fehler seiner Server schnellst möglich beseitigen. a-z.ch wird sich bemühen, den Service über das Web stets zugänglich zu halten. a-z.ch steht für die Verfügbarkeit seiner Server insoweit ein, als die Nichtverfügbarkeit und damit die Arbeiten und Ausfallzeiten auf vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten von a-z.ch beruhen.
Dies gilt nicht für den Fall, dass die Nichtverfügbarkeit auf höherer Gewalt beruht. a-z.ch schliesst im Übrigen ausdrücklich jede Gewährleistung aus. Für die a-z.ch zur Verfügung gestellten Werbemittel bzw. Inhalte übernimmt a-z.ch weder ausdrücklich noch konkludent die Gewähr und/oder die Haftung.
3. Pflichten des Kunden
3.1. Allgemein
Der Werbekunde ist für die Informationen (Sprache, Bilder, Klänge, andere Daten) verantwortlich, die er oder von ihm beauftragte Dritte durch a-z.ch übermitteln oder bearbeiten lassen oder zum Abruf bereithalten. Rechtswidrige und unsittliche Informationen (z.B. Gewaltdarstellungen, Pornografie, Rassismus, Aufrufe zur Gewalt oder zu Straftaten, Glücksspiele, unlauterer Wettbewerb, unverlangte Massensendungen (Spamming)), die Verletzung von Rechten Dritter (z.B. von Markenrechten, Urheberrechten, Persönlichkeitsrechten und anderen Rechten, z.B. aufgrund unlauteren Wettbewerbs) sowie Belästigungen sind untersagt. Der Kunde garantiert, bei der Gestaltung der Werbemittel die gesetzlichen Bestimmungen und Grenzen einzuhalten. a-z.ch behält sich vor, Aufträge – auch einzelne Abrufe im Rahmen eines Abschlusses – abzulehnen bzw. zu sperren, wenn:
Der Kunde anerkennt die Verhaltensregeln, Geschäftsbedingungen und Nutzungsbestimmungen, welche ihm von a-z.ch in geeigneter Weise mitgeteilt werden, insbesondere auf der Website von a-z.ch, per E-Mail oder schriftlich. Der Kunde ist für jede Benutzung der Dienstleistung über seinen Account verantwortlich, gegebenenfalls auch für die Benutzung durch Dritte. Wird a-z.ch, ein Organmitglied oder Mitarbeiter von a-z.ch wegen Rechtswidrigkeit von Informationen oder wegen fehlender Zustimmung Dritter straf-, zivil- oder verwaltungsrechtlich zur Verantwortung gezogen, so stellt der verantwortliche Kunde den Betroffenen von allen Ansprüchen frei und haftet für den Schaden. Genugtuungsansprüche bleiben vorbehalten. Der Kunde ist für die Beschaffung und Einrichtung seiner Anschlüsse, Soft- und Hardware etc. verantwortlich. a-z.ch übernimmt keine Garantie, dass die Nutzung der Dienstleistung mit allen Endgeräten und Einstellungen einwandfrei möglich ist.
3.2. E-advertising
Der Kunde liefert die nötigen Werbemittel entsprechend der jeweils geltenden technischen Angaben und Anlieferungsfristen gemäss www.a-z.ch an. Die Folgen zu spät gelieferter oder mangelhafter Werbemittel trägt der Kunde. Der Kunde ist verpflichtet, a-z.ch ordnungsgemässe, insbesondere dem Format oder technischen Vorgaben entsprechende Werbemittel rechtzeitig vor Schaltungsbeginn an die in der Offerte bekannt gegebene Adresse anzuliefern. Die Eckdaten sind der Preisdokumentation und der Offerte zu entnehmen. Für erkennbar ungeeignete oder beschädigte Vorlagen fordert a-z.ch Ersatz an. Bei nicht ordnungsgemässer, insbesondere verspäteter Anlieferung oder nachträglicher Änderung wird keine Gewähr für die vereinbarte Verbreitung des Werbemittels übernommen. Wünscht der Kunde, dass das Werbemittel geändert wird, so trägt er die entsprechenden Kosten. a-z.ch übernimmt für das gelieferte Werbemittel sowie weitere Materialien keine Verantwortung und ist nicht verpflichtet, diese an den Kunden zurückzuliefern. Es besteht keine Pflicht von a-z.ch, aber ein Recht, zur Aufbewahrung des Werbemittels. Der Kunde hat die branchenübliche Sorgfalt sowie die Grundsätze über die Lauterkeit in der Werbung (Richtlinien der Kommission für Lauterkeit in der Werbung) zu beachten. Gambling: Werbung für Gambling ist nicht erlaubt. Erotik: a-z.ch publiziert keine Werbung für pornografische oder erotische Angebote mit pornografischen Inhalten. Der Kunde gewährleistet, dass er alle zur Schaltung des Werbemittels erforderlichen Rechte besitzt. Der Kunde stellt a-z.ch auf erstes Anfordern von allen Ansprüchen Dritter frei, die wegen der Verletzung wettbewerbsrechtlicher, strafrechtlicher, urheberrechtlicher und sonstiger gesetzlicher Bestimmungen entstehen können. Die Freistellung erstreckt sich auf die bei der notwendigen Rechteverteidigung gegenüber Dritten entstehenden Kosten. Der Kunde ist verpflichtet, a-z.ch nach Treu und Glauben mit Informationen und Unterlagen bei der Rechteverteidigung gegenüber Dritten zu unterstützen. a-z.ch wird den Kunden über die Geltendmachung entsprechender Ansprüche Dritter informieren.
Mängelrüge
Der Kunde hat das geschaltete Werbemittel unverzüglich nach der ersten Schaltung zu prüfen und etwaige Mängel unverzüglich zu rügen. Die Rügefrist beginnt bei Mängeln mit der Schaltung des Werbemittels, bei welcher spätestens die Prüfung auf Mängel durchgeführt sein muss, und endet nach Auslieferung von 20% der gebuchten Impressions (Medialeistung entscheidend). Unterlässt der Kunde die Mängelrüge, so gilt die Schaltung des Werbemittels als genehmigt. Ansprüche des Kunden enden drei Wochen nach der Schaltung des Werbemittels.
4. Schutzrechte
Sämtliche Schutzrechte (Urheberrechte, Markenrechte etc.) an Informationen und Daten, welche auf der Website von www.a-z.ch zugänglich sind oder ihr zuzuordnen sind, gehören und verbleiben a-z.ch oder Dritten, welche die Informationen a-z.ch zur Verfügung stellen. Der Kunde überträgt a-z.ch sämtliche für die Nutzung der Werbung in Online-Medien aller Art erforderlichen urheberrechtlichen Nutzungs-, Leistungsschutz- und sonstigen Rechte, insbesondere das Recht zur Vervielfältigung, Verbreitung, Übertragung, Sendung, Bearbeitung, Speicherung in und Abruf aus einer Datenbank und zwar zeitlich, örtlich und inhaltlich in dem für die Durchführung des Auftrages erforderlichen Umfang. Vorgenannte Rechte berechtigen zur Schaltung mittels aller bekannten technischen Verfahren sowie aller bekannten Formen der Online-Medien.
5. Datenschutz, Datensicherheit und Datenbekanntgabe
Bei der Bearbeitung von persönlichen Daten der Endkunden halten sich a-z.ch und der Kunde an das schweizerische Datenschutz- und –soweit anwendbar – Fernmelderecht. Der Kunde verpflichtet sich, bei der Registrierung und bei den weiteren Geschäftskontakten mit a-z.ch wahre Angaben zu machen. Bei Cross Media Promotionen sind die generierten User-Daten im Eigentum von a-z.ch.
6. Redaktionelle Freiheit von a-z.ch
Die redaktionelle Freiheit von a-z.ch bleibt durch diesen Vertrag unberührt. Die redaktionelle Freiheit umfasst auch die Gestaltung der Website von a-z.ch.
7. Geheimhaltung
Die Parteien behandeln alle Informationen vertraulich, die weder allgemein bekannt noch allgemein zugänglich sind. Diese Geheimhaltungspflicht besteht schon vor Vertragsabschluss und dauert über die Beendigung des Vertrages hinaus.
8. Vergütung, Zahlungskonditionen, Rabatte, Zahlungsverzug, Verrechnungsverbot
Es gilt die im Zeitpunkt der Auftragserteilung veröffentlichte Preisliste, Änderungen vorbehalten. Für von a-z.ch bestätigte Aufträge sind Preisänderungen nur wirksam, wenn sie mindestens einen Monat vor Veröffentlichung des Werbemittels kommuniziert werden. Im Falle einer Preiserhöhung steht dem Inserenten ein Rücktrittsrecht zu. Das Rücktrittsrecht muss innerhalb von 5 Tagen nach Erhalt der Mitteilung der Preiserhöhung ausgeübt werden. Volumenrabatte bestimmen sich nach der jeweils gültigen Preisliste. Werbeagenturen und sonstige Werbemittler sind verpflichtet, sich in ihren Angeboten, Verträgen und Abrechnungen mit den Werbetreibenden an die Preisliste von a-z.ch zu halten. Zahlungskonditionen: Die Vergütung ist innert 30 Tagen nach Rechnungsstellung durch a-z.ch zahlbar und fällig. Zahlungsverzug: a-z.ch kann bei Zahlungsverzug die weitere Ausführung des laufenden Auftrags bis zur Zahlung zurückstellen und für noch ausstehende Schaltungen Vorauszahlung verlangen. Objektiv begründete Zweifel an der Zahlungsfähigkeit des Kunden berechtigt a-z.ch, auch während der Laufzeit des Vertrages das Erscheinen weiterer Werbemittel ohne Rücksicht auf ein ursprünglich vereinbartes Zahlungsziel von der Vorauszahlung des Betrages und vom Ausgleich offen stehender Rechnungsbeträge abhängig zu machen. Verrechnungsverbot: Der Kunde ist nicht berechtigt, Gegenforderungen gegenüber a-z.ch zur Verrechnung zu bringen.
9. Haftung
9.1 Haftung generell
Jede Haftung von a-z.ch wird im gesetzlich erlaubten Rahmen ausgeschlossen. In jedem Fall ist die Haftung für indirekten Schaden, für reinen Vermögensschaden und für entgangene
Umsätze und entgangenen Gewinn ausgeschlossen.
9.2. Haftung von a-z.ch
Für Missbrauch durch Dritte (z.B. Hacker, Versender von Computerviren), für Sicherheitsmängel von Fernmeldenetzen und des Internets ist a-z.ch auf keinen Fall verantwortlich.
9.3 Haftung des Werbekunden
Der Werbekunde ist für den Inhalt der Werbung allein verantwortlich. Er erklärt, die einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen und Branchenregeln einzuhalten und dafür a-z.ch gegenüber verantwortlich zu sein. Für allfällige Ansprüche, die von Dritten aufgrund des Werbeinhalts gegenüber a-z.ch, aus welchem Rechtsgrund auch immer (z.B. wegen Persönlichkeitsverletzung, unlauterem Wettbewerb, Verletzung von Urheber-, Marken- oder anderen Schutzrechten) geltend gemacht werden, haftet ausschliesslich der Werbe- Kunde. Er haftet insbesondere auch für diesbezügliche Anwalts- und Gerichtskosten. Für die Einhaltung von Copyrights und Lizenzrechten, z.B. auf Schriften, Bildern, Grafiken, Namen usw. hat der Werbe-Kunde vollumfänglich selber besorgt zu sein. Er haftet für sämtliche Kosten, die aus der Missachtung solcher Copyright-Bestimmungen entstehen und hält a-z.ch von solchen Ansprüchen frei.
10. Vertragsdauer und Kündigung
Der Vertrag ist jeweils auf die Kampagnenlaufzeit befristet, welche aus dem Vertragsdokument ersichtlich ist. Die Kündigung aus wichtigem Grund bleibt vorbehalten. a-z.ch kann den Vertrag fristlos auflösen, wenn ein Kunde die geschuldeten Vergütungen nicht rechtzeitig bezahlt, gegen die Geschäftsbedingungen, gegen weitere Vertragsbestandteile oder gegen andere Verhaltensregeln (z.B. Netiquette) verstösst oder die Dienstleistungen zu rechtwidrigen oder unsittlichen Zwecken missbraucht. Schadenersatz und weitere Ansprüche bleiben vorbehalten.
11. Weitere Bestimmungen
Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages sind nur in Schriftform gültig. a-z.ch ist berechtigt, die AGB’s jederzeit zu ändern. a-z.ch wird seine Kunden rechtzeitig, d.h. mindestens 1 Monat vorher, über die Änderung unterrichten. Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag können nur mit schriftlicher Zustimmung der anderen Partei auf einen Dritten übertragen werden. Ausgenommen vom Zustimmungserfordernis ist die Übertragung des gesamten Vertrages von a-z.ch an einen Rechtsnachfolger und innerhalb des Konzerns; ein solcher Parteiwechsel ist der anderen Partei schriftlich mitzuteilen. Diese AGB’s unterliegen unter Ausschluss von Kollisionsnormen und Staatsverträgen materiellem Schweizer Recht.
Ausschliesslicher Gerichtsstand ist Aarau.