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Wohlen-Online bald vor Bundesgericht

Obergericht bestätigt Begünstigungsurteil gegen Forums-Betreiber Peter Wäger – dieser zieht den Entscheid weiter.

von Fabian Hägler

Für Peter Wäger ist die Sache klar: «Ich bin kein Provider wie Bluewin oder Green, darum muss ich auch keine IP-Adressen speichern.» In seinem Online-Forum geniessen User völlige Anonymität, was dazu führt, dass auf wohlen-online.ch auch ehrverletzende Beiträge enthalten sind. Die Autoren dieser Einträg könnten via IP-Adressen ermittelt werden - weil Wäger diese Daten aber täglich löscht, ist dies unmöglich.

Jahrelanger Rechtsstreit

Die juristische Auseinandersetzung um das Internetforum «Wohlen-Online» begann im November 2006. Nachdem bekannt geworden war, dass der Wohler Gemeinderat auf Kosten der Steuerkasse ein 4000-fränkiges Weihnachtsessen durchgeführt hatte, wurde Vizeammann Harold Külling im Forum unter anderem als «Abzocker» betitelt. Der Gemeinderat klagte darauf gegen Forumsleiter Peter Wäger. Im März dieses Jahres verurteilte das Bremgarter Bezirksgericht diesen zu einer Busse von 1000 Franken, weil er nicht verhindere, dass auf der Plattform strafbare Einträge veröffentlicht würden. Ausserdem befand das Gericht, Wäger habe die Forumsbenutzer begünstigt, weil er die IP-Adressen der User täglich löschte. Keine Verurteilung gab es beim ursprünglichen Vorwurf der Ehrverletzung. (fh)

Wie das Bezirksgericht Bremgarten ist auch das Aargauer Obergericht der Ansicht, Wäger habe sich der Begünstigung der Forumsteilnehmer schuldig gemacht. «Es liegt auf der Hand, dass er die anonymen Autoren der Strafverfolgung entziehen wollte, jedenfalls nahm er dies in Kauf», heisst es in der Begründung. Wäger wird zu einer Busse von 400 Fr. und einer Geldstrafe von 1800 Fr. verurteilt. Der Forumsbetreiber bleibt indes bei seiner Meinung, er sei kein Provider, und hat seinen Anwalt Willy Bolliger beauftragt, diesen Punkt beim Bundesgericht anzufechten.

Harold Külling, der mit seiner Ehrverletzungsklage vor drei Jahren den Fall ins Rollen gebracht hatte, ist zufrieden mit dem Urteil. «Das Obergericht hat festgehalten, dass es rechtswidrig ist, eine Plattform zu schaffen für völlig anonyme Beleidigungen», sagt er. Külling sieht den Entscheid aus Aarau als «wichtigen Beitrag zum Kampf gegen die Internetkriminalität».


soweit es um die begünstigung geht, hat Külling mit seinen Aussagen recht. Bei den übrigen Streitpunkten, die vom Obergericht beurteilt wurden, gab es hingegen keinen Schuldspruch gegen Peter Wäger. Im Gegenteil: Die Oberrichter hoben das Urteil des Bezirksgerichts Bremgarten teilweise auf. Grund: Wäger sei für ein Delikt verurteilt worden, das in der Anklage gar nicht enthalten sei. «Angelastet wurde ihm ein unzulässiges aktives Handeln, nämlich das Zurverfügungstellen der Internetplattform», schreibt das Obergericht.

Verurteilt wurde Wäger aber, weil er strafbare Einträge in seinem Forum vorsätzlich nicht verhindert habe. Einfach gesagt: Wäger wurde für etwas verurteilt, das ihm gar nicht vorgeworfen wurde. «Mangels Anklage hätte die Vorinstanz diesen Sachverhalt nicht beurteilen dürfen», hält das Obergericht fest. Einen Freispruch bedeutet dieser Entscheid aus Aarau aber nicht, «weil die Beurteilungsmöglichkeit fehlt».

Abgewiesen hat das Obergericht Küllings Forderung, Wäger müsse ihm gut 18 500 Franken Schadenersatz für seine Anwaltskosten leisten. «Diese Forderung stützt sich auf die Ehrverletzungsdelikte oder die medienrechtliche Verantwortung, nicht auf den Tatbestand der Begünstigung», begründet das Obergericht. Von beiden Vorwürfen wurde Wäger entlastet, daher könne nicht auf Küllings Klage eingetreten werden.

 

Quelle: Sonntag

Letztes Update: 15.08.09, 20:11 Uhr

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