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Weshalb der Mann ins Bärengehege sprang
Der geistig behinderte Mann, der am Samstag in den Berner Bärenpark sprang, wollte offenbar einen verlorenen Plastiksack bergen. Dieser war ihm vorher ins Bärengehege gefallen, wie die Kantonspolizei Bern mitteilte.
Der 25-jährige kletterte auf eine Mauer und liess sich ins Gehege fallen. Dort wurde er vom Bären Finn angegriffen und verletzt. Der Mann wurde ein weiteres Mal operiert. Er ist nicht in Lebensgefahr.
Die Ermittlungen ergaben ausserdem, dass sich der geistig Behinderte seit Jahren an Samstagen regelmässig allein in Bern aufhält, so auch am vergangenen Samstag.
Die Gemeinde Köniz teilte mit, dieser 25-jährige Mann werde seit einigen Jahren durch die Amtsvormundschaft Köniz betreut. Er habe weder als selbst- noch als fremdgefährdend gegolten.
Deshalb habe es keinen Grund gegeben, die Bewegungsfreiheit des geistig behinderten Mannes einzuschränken oder ihn zu begleiten. Der Mann wohnt und arbeitet in einer Institution für Behinderte.
Bei dem Vorfall im Bärenpark wurde auch der Bär Finn verletzt. Er wurde von einem Polizisten mit einem Deformationsgeschoss angeschossen. Der Berner Tierparkdirektor Bernd Schildger sagte auf Anfrage, Finn sei auf dem Weg der Besserung.
Das Tier müsse so, wie es jetzt aussehe, nicht operiert werden. Allerdings erhält Finn weiterhin Schmerzmittel und Antibiotika, wie es in einer Mitteilung des Bärenparks heisst.
Das Tier habe aber bei der Fütterung grossen Hunger gezeigt und lahme fast nicht. Ein Polizist hatte am Samstag einen Schuss auf Finn abgeben müssen, weil Finn den geistig behinderten Mann angriff, der auf ihn zuging.
Die Stadt Bern zieht Konsequenzen aus dem dramatischen Vorfall. Sie installiert umgehend Stacheldraht auf der Mauer, von der der geistig behinderte Mann ins Gehege der Bären sprang.
Auf diese Weise wolle sie verhindern, dass es zu Nachahmungstaten komme, teilte die städtische Direktion für Sicherheit, Umwelt und Energie mit. Die Berichterstattung der Medien über den Vorfall vom Samstag habe zu einem grossen Besucherandrang geführt.
Quelle: Schweizerische Depeschenagentur
Letztes Update: 26.11.09, 09:22 Uhr
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