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Kein Sparen auf Kosten der Arbeitslosen
Das Referendumskomitee «Nein zum Abbau der ALV» will die geplanten Leistungskürzungen bei der Arbeitslosenversicherung nicht akzeptieren. Eine der Hauptfolgen der Gesetzesrevision sei eine Zunahme der Armutsfälle in der Schweiz.
Abbau von Leistungen
Die Wirtschaftskommission des Nationalrats (WAK) will in der 4. Revision des Arbeitslosenversicherungsgesetzes mehr Leistungen abbauen als Bundesrat und Ständerat. Betroffen sind vor allem junge Arbeitslose.
Personen unter 30 Jahren ohne Unterstützungspflichten gegenüber Kindern sollen höchstens 260 Taggelder zustehen. Für Personen unter 25 Jahren ohne Kinder sollen es sogar nur 130 Taggelder sein. Den Entscheid zu diesen zusätzlichen Taggeld-Beschränkungen traf die WAK mit 17 zu 8 Stimmen.
Im übrigen ist die WAK Bundesrat und Ständerat bei den anderen Kürzungen der Taggeldbezugsdauer gefolgt. Wer nur 12 Monate in die Kasse einbezahlt hat, soll nur noch 260 Taggelder beziehen können. Nur wer 18 Monate hintereinander bezahlt hat, soll weiterhin 400 Taggelder erhalten. 520 Taggelder - wie noch vor einigen Jahren üblich - sollen nur noch Arbeitnehmer erhalten, die mindestens 55-jährig sind und 22 Monate einbezahlt haben.
In Übereinstimmung mit dem Ständerat beantragt die Kommission, die Kriterien für die Zumutbbarkeit einer Arbeit zu verschärfen. Dabei geht es insbesondere darum, dass arbeitslose Personen, die jünger als 30 sind und keine Unterhaltsfpflichten haben, auch Stellen antreten müssen, für die sie überqualifiziert sind. (sda)
Zur Entschuldung der Versicherung soll auf der Leistungsseite über eine halbe Milliarde eingespart werden. Die dazu vorgesehenen Kürzungen der Versicherungsleistungen bedeuteten für die Betroffenen und ihre Familien eine weitere massive Belastung - oder drängten Betroffene und ihre Familien schneller in die Armut. Insbesondere liefen junge Leute Gefahr, working poor zu werden: bis zum 30. Altersjahr soll jegliche Arbeit zumutbar sein.
Thomas Näf, Co-Präsident des Referendumskomitees, bringt als Beispiel einen Juristen, der als Kellner arbeiten muss: «Ich denke es ist sinnlos, Leute mit Arbeiten zu beschäftigen, für dies sie überqualifiziert sind. Man weiss, dass Arbeiten, die Menschen unterfordern ebenfalls krank machen können.»
Die Gesetzesänderung verlagere Kosten vom Bund zu den Kantonen und Gemeinden, so Näf und hält fest: «Wir gehen davon aus, dass die Zahl der Sozialhilfeempfänger in der Schweiz um mehrere 10000 Personen zunehmen wird.»
Wenn die Vorlage in der Wintersession im Nationalrat so durchkomme, wie es jetzt nach den Beratungen der Wirtschaftskommission zu befürchten sei, will das Komitee auf jeden Fall das Referendum ergreifen. «Viele Linke hatten gehofft, dass es wieder einige Schritte in die andere Richtung geht sagt Näf: «Doch der Ständerat hat die Vorlage verschärft und jetzt auch noch die Nationalratskommission. Das ist ein ganz schlechtes Zeichen für die Debatte in der kommenden Session.»
Näf sieht durchaus Chancen für das Referendum. «Die nötigen 50 000 Unterschriften würden wir sicher zusammenbekommen.» Für eine allfällige Abstimmung ist er ebenfalls optimistisch: «Ich kann mir nicht vorstellen, dass das Schweizervolk zu diesem massiven Sozialabbau ja sagt.» (pd/mu)
Quelle: a-z.ch News
Letztes Update: 08.10.09, 13:38 Uhr









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