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Harte Fronten im Mobilfunk-Streit

Thema grosser Debatten: Soll die Leistung von Mobilfunk-Antennen auf Liegenschaften reduziert werden? Quelle: key
Thema grosser Debatten: Soll die Leistung von Mobilfunk-Antennen auf Liegenschaften reduziert werden? Quelle: key

Soll die Leistung von Mobilfunkantennen auf Staatsliegenschaften reduziert werden? Die Frage sorgt für rote Köpfe.

David Weber

Die Debatte um die Gefährlichkeit von Mobilfunk-Antennen ist längst zum Glaubenskrieg geworden - dies, weil wissenschaftlich wasserdichte Studien zur Gesundheitsgefährdung dieses jungen Phänomens noch fehlen. Die Fronten sind hart. Das zeigt sich auch am Beispiel der grossrätlichen Umwelt-, Verkehrs- und Energiekommission (Uvek). Diese konnte sich nicht einigen, wie Basel mit dem Thema Mobilfunk umgehen soll.

Die Regierung hatte im Februar dieses Jahres ihr Konzept vorgestellt, wie die Strahlungsbelastung im Kanton «optimiert» werden soll. Der Regierungsratschlag ist ein Gegenvorschlag zur 2004 eingereichten Initiative gegen den «Mobilfunkantennen-Wildwuchs». Die Regierung will mit mehr, aber schwächeren Antennen einen möglichst guten Gesundheitsschutz erreichen.

Zahlen und Details

Anzahl Gespräche: Täglich werden im Grossraum Basel von allen drei Mobilfunkanbietern gegen eine Million Gespräche geführt.
Mobilfunkantennen: Im Kanton Basel-Stadt gibt es rund 450 Mobilfunkantennen. Ein Drittel steht auf Kantonsgrund.
Nationalfondsstudie Qualifex: Belastung nichtionisierende Strahlung in Basel: 1/30 des Grenzwerts (6V/m). Ein Drittel wird von Handys verursacht.
Uvek-Mehrheit: 7 Mitglieder. SVP (2), FDP, CVP, LDP, GLP und SP
Uvek-Minderheit: 4 Mitglieder. SP (2), GB, EVP/DSP. (daw)

Weiter soll das Umweltschutzgesetz durch Artikel 19 («Nichtionisierende Strahlung», NIS) ergänzt werden. Dort werden die Kontrolle von Sendeanlagen und die Immissionsüberwachung durch den Kanton verankert. Dies wird von der gesamten Uvek unterstützt, wobei sie darauf pocht, dass die dafür zuständige Behörde dem Grossen Rat nicht nur «regelmässig», sondern jährlich Bericht erstatten muss.

Wüthrich: «Russisches Roulette»

Beim Thema «Gesundheitsschutz» (Artikel 19c) ist es aber vorbei mit der Einigkeit. Vier der elf Uvek-Mitglieder fordern, dass die Strahlenbelastung für Mobilfunkantennen auf Allmend und Staatsgrund auf ein Zehntel der vom Bund festgelegten Grenzwerte beschränkt wird. Die Regierung will die Immissionen durch NIS im Sinne des vorsorglichen Gesundheitsschutzes nur «optimieren». So sollen etwa schwächer strahlende Antennen für Betreiber billiger sein.

Ohne konkrete tiefere Strahlungsgrenze «bleibt das Gesetz ein unverbindliches Lippenbekenntnis», sagte Michael Wüthrich (Grüne, Uvek-Minderheit) gestern an einer Medienkonferenz. «Diese Senkung auf einen Zehntel ist willkürlich», konterte Heiner Vischer (LDP, Uvek-Mehrheit).

Zudem sei dadurch keine tiefere Strahlenbelastung zu erreichen, weil Mobilfunkbetreiber einfach auf private Gebäude ausweichen würden, glaubt Vischer. Dort hat der Kanton keinen Einfluss, solange sie die Bundesgrenzwerte einhalten. Wüthrich aber behauptet, dass kaum ein Vermieter mehr bereit sei, sein Dach zur Verfügung zu stellen.

Grund für Wüthrichs vehementes Pochen auf tiefere Grenzwerte ist das «Gesundheitsrisiko». So würden beispielsweise 40 von 100 Studien eine Erbgutschädigung durch nichtionisierende Strahlung unterhalb der bestehenden Grenzwerte bejahen. Glaubt man nun jenen 40 oder jenen 60 Prozent?

«Wir spielen heute eigentlich ‹russisches Roulette›», beschreibt Wüthrich die Situation mit Blick auf künftige Generationen. Auch der Kommissionsmehrheit liege der Gesundheitsschutz am Herzen, betonte Vischer. Erhärtete Studien zu Gesundheitsschäden gebe es aber nicht.

Neben zwei unversöhnlichen Positionen blieb nach der gestrigen Medienorientierung auch noch eine rechtliche Frage im Raum stehen. Darf der Kanton auf seinem Grund eigentlich tiefere Strahlungsgrenzen festschreiben als der Bund? Die Regierung sagt: Nein, sie habe keinen Spielraum.

Ein von der Uvek in Auftrag gegebenes Gutachten sagt: Ja, das geht. Dieses wird wiederum vom Rechtsdienst des Wirtschafts-, Sozial- und Umweltdepartements infrage gestellt usw. Ob es also dereinst zu einem Rechtsstreit kommen könnte, ist nicht klar.

Bericht: www.grosserrat.bs.ch/dok/uvek

 

Quelle: Basellandschaftliche Zeitung

Letztes Update: 13.11.09, 19:58 Uhr

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