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IV kämpft mit heikler Checkliste gegen Betrug

Eine Checkliste hilft dem Bundesamt für Sozialversicherungen dabei, Betrugsfälle in der Invalidenversicherung aufzudecken. Das Amt will die Liste unter Verschluss halten. Nun entscheidet das Bundesverwaltungsgericht über die Veröffentlichung.

Karen Schärer

Seit zwei Jahren wendet das Bundesamt für Sozialversicherungen (BSV) schweizweit ein neues Konzept zur Betrugsbekämpfung in der Invalidenversicherung an. Dazu gehört die IV-Checkliste - eine Liste, anhand deren die IV-Stellen bei der Prüfung von neuen Gesuchen oder bei der Revision laufender Renten diejenigen Dossiers herausfiltern, bei welchen ein erhöhtes Betrugsrisiko besteht. Diese Dossiers werden gezielt und vertieft überprüft, falls nötig anhand einer Observation.

Das BSV hält die Checkliste unter Verschluss; insgesamt 7 der 19 Risikofaktoren sind via Medien oder durch das BSV selbst jedoch bereits bekannt gemacht worden. Nun publiziert diese Zeitung erstmals die ganze Liste (siehe Tabelle). Interessenvertreter wünschen sich schon länger, dass das BSV selbst die jeweils gültige Liste offiziell veröffentlicht.

So sagt Ursula Schaffner, Bereichsleiterin Sozialpolitik bei Agile, Behindertenselbsthilfe Schweiz: «Wenn die IV mit diesen Listen auf rechtlich sauberem Boden steht, hat sie nichts zu verbergen.» Für Schaffner ist klar: «Mit Transparenz kann das Vertrauen der Versicherten und somit der Bevölkerung in eine gut geführte Versicherung erhöht werden.»

Betrüger anhand der Liste leichter entlarven

Von Transparenz will das BSV aber nichts wissen. Die Checkliste sei ein internes Arbeitsinstrument, vergleichbar mit einem standardisierten Interviewfragebogen für ein Beratungsgespräch, sagt Harald Sohns, stellvertretender Leiter Kommunikation beim BSV. Zudem: «Wenn jemand sich bewusst eine Leistung der IV erschleichen will, so erleichtert ihm oder ihr die Kenntnis aller Kriterien der Checkliste und ihrer Gewichtung den Betrug, indem er oder sie sich entsprechend verhält und antwortet.»

Deshalb sei die Betrugsbekämpfung der IV je erfolgreicher, je weniger die Kriterien der Checkliste öffentlich bekannt sind, sagt Sohns. Aus diesem Grund ziehe es das BSV vor, die Checkliste nicht zu veröffentlichen.

Nun beschäftigt die Checkliste auch die Justiz. Denn zwei Anwälte haben unabhängig voneinander bereits im Herbst 2008 beim BSV die Herausgabe der Checkliste verlangt. Dabei berufen sie sich auf das Öffentlichkeitsgesetz. «Als Bürger, aber auch als spezialisierter Anwalt für Versicherungsrecht möchte ich wissen, welche Kriterien die so genannte Checkliste beinhaltet, um überprüfen zu können, ob diese sachlich korrekt sind oder nicht», sagt Peter Kaufmann, einer der Antragssteller.

Der Berner Anwalt zeigt sich überzeugt, dass «diverse Kriterien sachlich nicht begründet» seien: «Versicherte mit einem Migrationshintergrund oder solche, die unter einem Schleudertrauma oder einer milden traumatischen Hirnverletzung leiden, werden stigmatisiert, insoweit, als bei diesen bereits ein latentes Betrugsrisiko vermutet wird.»

Das Bundesamt für Sozialversicherungen hat die Gesuche um Herausgabe der Checkliste verweigert. Kaufmann und seine Anwaltskollegin Evalotta Samuelsson vom Schleudertraumaverband leiteten daraufhin ein Schlichtungsverfahren beim eidgenössischen Datenschützer Hanspeter Thür ein.

Datenschützer Thür empfiehlt die Herausgabe

Dieser empfahl im März 2010 die Herausgabe der Liste. «Das BSV machte Geheimhaltungsinteressen geltend», erinnert sich Thür. Das Amt habe aber nicht hinreichend begründet, weshalb just diejenigen Punkte, die noch nicht bekannt sind, keinesfalls bekannt gegeben werden dürfen.

Die Argumentation, die Liste sei nach einer Veröffentlichung für die Bekämpfung des Missbrauchs nicht mehr zu gebrauchen, sei zudem widersprüchlich, sagt Thür. Denn das Amt verwende die Checkliste ja weiterhin, obwohl einzelne Punkte bekannt sind.

Thürs Empfehlung stiess beim BSV auf taube Ohren: Das Amt verfügte gegenteilig. Nun haben Kaufmann und Samuelsson beim Bundesverwaltungsgericht Beschwerde gegen die Verfügung eingereicht. Kaufmann hofft, dass das Gericht noch diesen Herbst einen Entscheid fällt.

«Ich bin der Überzeugung, dass das Bundesverwaltungsgericht die Beschwerde wird gutheissen müssen und die Checkliste zu veröffentlichen ist», sagt der Anwalt.
Beim BSV will man nicht über den Ausgang des Gerichtsverfahrens spekulieren. «Das Gericht wird seine Abwägung vornehmen», sagt Harald Sohns nur.

Quelle: Aargauer Zeitung

Letztes Update: 26.07.10, 08:51 Uhr

17 Kommentare zum Thema:
Anonymer User: Buser
29.07.10 11:00 Uhr
Ein Punkt fehlt noch in dieser Liste:
Wurde die versicherte Person durch einen von der IV beauftragten und bevorzugten Gutachter im Sinne der IV bewertet? minus 100 Punkte!

Staatsrechtler Prof. Dr. Jörg Paul Müller deckt diese Machenschaften in seinem ausführlichen Gutachten auf:

http://www.studerrechtsanwalt.ch/wp-content/uploads/2010/06/gutachten-2010-02-12-rechtsgutachten-dr-j-p-muller.pdf

Es stände der AZ gut an, auch die andere Seite zu hinterfragen.
Anonymer User: Heinz Gerber
28.07.10 09:40 Uhr
Getroffene Hunde bellen, gell SAV und FMH!
Möglichst die Sache aufbauschen um vom Fehlverhalten der betroffenen Ärzte und Anwälte abzulenken. Es ist normal das Check- und Bewertungslisten bei Institutionen wie auch privaten Firmen eingesetzt werden sowie auch gewisse Punkte kritisch hinterfragt werden.

@Carlo Ponti: Bin genau ihrer Meinung.
Anonymer User: Carlo Ponti
27.07.10 19:08 Uhr
Die IV kann es machen wie auch immer: Irgend Jemandem wird sie auf die Füsse treten. All die Revisionen zeigen Eines klar, nämlich die Entsolidiarisierung der Gesellschaft. Möglichst nichts dazu beitragen und Alles sofort. Und wehe wenn nicht!
Ich denke, weniger die IV ist das Sorgenkind als vielmehr die Akteure mitten drin im Gesundheitswesen. Wann war eigentlich die letzte Erhöhung des Beitragssatzes? Vor zehn, zwanzig Jahren? (Wir sprechen nicht von der MWSt.) Schade um dieses Sozialwerk.
Snuge
27.07.10 13:15 Uhr
@flic flac: ja, schaffen wir die Direktzahlungen in der Landwirtschaft ab. Wir werden zwar dann nicht weniger Steuern zahlen, denn das Geld kann die SP anderweitig verteilen - und die IV kann damit auch noch wenig unterstützt werden. Dann kostet der Liter Milch eben 5 Franken und das Brot 6-7. Dazu dann noch der Götti-Beitrag an den wirklich Invaliden - damit haben wir dann sehr schön gespart.....
Anonymer User: Buser
27.07.10 11:53 Uhr
@ Jürg Zit. "Wer hier Diskriminierung sieht, macht sich zum Mittäter bei der Plünderung unser Sozialwerke."

Tausende wirklich Behinderte werden durch Gutachten zu Gunsten der IV ihrer Existenz beraubt. Sie werden entgegen des Verfassungsauftrages zu Sozialfällen und Armengenössig. Sparen der IV zu Lasten der Schwächsten und die IV plündert so nur die anderen Sozialwerke. Sie sehen - es ist nur ein Abschieben der Kosten.

Übrigens: Ihr oben zitierter Satz ist eine bodenlose Frechheit.
Anonymer User: Mathias Wehrli
27.07.10 10:23 Uhr
Man darf nicht gleichzeitig von einer Behörde erwarten, dass sie raffiniert vorgehende Betrüger und Betrügerinnen enttarnt und von ihr verlangen, dass sie offen legt, mit welchen Methoden sie die Enttarnung durchführen will. Es war falsch, hier Transparenz zu verlangen.

Einige Anwälte und Medizinmänner wollten die Transparenz. Dass sie jetzt jaulen, kann man gut verkraften.
Anonymer User: BigMac
27.07.10 09:48 Uhr
Warum der ganze Lärm? Wer soll die schwarzen Schafe entlarven wenn nicht die IV? All die guten Ärzte und Anwälte die sich gegenüber der IV korrekt und professionell verhalten, sollten sich nicht mit den «hinreichend Bekannten» des Berufes solidarisieren. Es werden immer wieder Gefälligkeitsgutachten ausgestellt und die guten Fachleute sollten froh sein, dass solche Betrügereien bekämpft werden. Damit wird das Geld der Steuer- und Prämienzahler für wirklich invalide Menschen eingesetzt.
Anonymer User: MEDAS Gutachter am Inselspital
27.07.10 09:38 Uhr
Mit der Tätigkeit als Arzt im Auftrag der MEDAS für Privatversicherungen solche Gutachten zu erstellen, dürfte von denen dazu missbraucht werden, die IV - den eigentlichen Auftraggeber der MEDAS zu untergraben - weil damit für die IV Regresse gegenüber den Privatversicherer (UVG) erschweren, wenn nicht verunmöglichen werden. Die MEDAS ist eine Institution der IV!
Anonymer User: flic flac
27.07.10 09:28 Uhr
der bund täte gut daran endlich die betrügereien der landwirte,sprich direktzahlungen,zu durchforsten.da wären milliarden einzusparen!!! aber eben,seit die svp in unserem land die übermacht hat,hackt man lieber auf kranken,schwachen usw.herum.und das schlimme daran,das "volk" macht noch mit.ich wünsche niemandem krankheit,unfall,arbeitslosigkeit...treffen kanns aber jeden einmal....
Snuge
27.07.10 09:04 Uhr
Dies ist ein erster Schritt dazu, die IV für diejenigen, die sie auch brauchen langfristig zu sichern. Ich hoffe, weitere solche Schritte folgen.
Anderer Vorschlag: wenn die IV dann endlich bankrott ist, darf jeder, der hier über die Versuche, die IV zu sichern lästert, gerne Götti / Gotte eines Handikapierten sein. Oder hat man dann plötzlich keine Lust mehr dazu, wenn es direkt ans Portemonnaie geht??
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