NEWS

MEDIATHEK

OFT GEKLICKT

MITMACHEN

Schnappschuss

Jeden Tag erscheint ein Bild in der Zeitung.

Tagesfrage

Die aktuelle Tagesfrage

MARKTPLATZ

Neueste Immobilien

REFUGIUM - Wohnen am Zürichsee
Immobilie aus Wädenswil
Kauf: CHF 850'000.00
REFUGIUM - Wohnen am Zürichsee
Immobilie aus Wädenswil
Kauf: CHF 1'030'000.00
REFUGIUM - Wohnen am Zürichsee
Immobilie aus Wädenswil
Kauf: CHF 720'000.00

Neueste Jobs

20.08.2010
Job aus Lenzburg
26.08.2010
Job aus Aarau
17.08.2010
Job aus Olten

Neueste Fahrzeuge

NISSAN
Almera Tino 1.8 16V Ambience
CHF 4'900.00
HONDA
Civic 1.5i LS VTEC
CHF 2'700.00
AUDI
S3 quattro
CHF 11'900.00

COMMUNITY

Aktuelle Veranstaltungen

Neueste Beiträge

Helfen ist lernbar!
vom 01.09.10, von Barbara Bosshard, aus 5442 Fislisbach
Wandergruppe Schuhbändel im Oberengadin
vom 01.09.10, von sim, aus 5035 Unterentfelden
Bushico Club Frick am Turnier in Aarau
vom 01.09.10, von sim, aus 5070 Frick

Neueste Vereine

Verein aus Niederbipp
Verein aus Muri
Verein aus Baden
Teilen und Bookmarken

Brauchen Säuli und Co. einen Anwalt?

Quelle: Imago

Der Anwalt für Kuh, Hund und Co. soll schweizweit eingeführt werden. Sind Sie dafür?

Zürich kennt als einziger Kanton den Tierschutzanwalt. Dort ist die anfängliche Kritik verstummt. Nun soll der Anwalt für Kuh, Hund und Co. schweizweit eingeführt werden.

Jessica Pfister

Ein Bauer gibt seinen Schweinen nicht genug zu trinken und lässt sie tagelang im eigenen Kot stehen. Eine Frau setzt ihre beiden Kätzchen auf der Strasse aus. Damit verstossen beide gegen das Tierschutzgesetz. Den betroffenen Schweinen und Kätzchen soll künftig der Anwalt eine Stimme geben. So will es die Initiative «Tierschutzanwalt Ja», über die am 7. März abgestimmt wird.

Was fordert die Initiative?

Die Initiative will alle Kantone verpflichten, einen Anwalt für Tierschutz-Straffälle zu bestellen. Dieser soll misshandelte Tiere in Strafverfahren vertreten. Vorbild ist das Modell des Kantons Zürich, der seit 1992 den weltweit einzigen Tieranwalt beschäftigt.

Welche Rechte hat ein Tieranwalt?

Dieselben Rechte wie der Anwalt eines geschädigten Menschen. Er hat in Strafverfahren volle Akteneinsicht. Er kann eine Einstellungsverfügung oder einen Freispruch anfechten. Er wird vom Veterinäramt mit Anzeigen wegen Tierschutzdelikten bedient und hat Einblick in die Dossiers des Amtes.

Wer sind die Befürworter?

Angestossen hat die Initiative der Schweizer Tierschutz (STS). Rund 30 eidgenössische Parlamentarierinnen und Parlamentarier aus den Parteien SP, Grüne, EVP, Grünliberale, SVP und CVP unterstützen das Begehren. Hinzu kommen rund 50 kantonale Parlamentarier, diverse Prominente (zum Beispiel Victor Giacobbo oder Christa Rigozzi), Anwälte oder die Schweizerische Tierärztliche Vereinigung.

Wie argumentieren die Befürworter?

- Seit dem Jahre 2003 sind Tiere keine Sache mehr. Im Strafverfahren werden sie jedoch immer noch als solche behandelt, denn bei Delikten wegen Tierquälerei hat nur der Täter Rechte.

- Eine gerichtliche Beurteilung von Tierschutzdelikten findet nur ganz selten statt. Im Jahr 2008 wurden über 90 Prozent aller Strafuntersuchungen im Schnellverfahren ohne Gerichtsverhandlung durchgeführt und meist mittels bedingter Geldstrafen oder Bussen von wenigen hundert Franken abgehandelt. Solche Strafen sind nicht abschreckend.

 

- Die Sachkompetenz des Zürcher Tierschutzanwalts wird von den Strafuntersuchungsbehörden wie auch vom Veterinäramt sehr geschätzt.

Wer sind die Gegner?

Der Bundesrat lehnt die Tierschutzanwaltinitiative ab. Dem Komitee «Nein zur nutzlosen Tieranwalt-Initiative» gehören rund 100 eidgenössische Parlamentarierinnen und Parlamentarier aus den Parteien BDP, CVP, FDP, EDU und SVP an. Der Bauernverband ist ebenfalls dagegen.

Wie argumentieren die Gegner?

- Die Schweiz hat eines der strengsten Tierschutzgesetze überhaupt und der Vollzug wird durchgesetzt.

- Eine Verletzung des Tierschutzgesetzes ist ein Offizialdelikt und wird sowieso verfolgt.

- Die Kantone können heute auf freiwilliger Basis bereits einen Tieranwalt bestimmen.

- Tierschutzanwälte verursachen unnötige Bürokratie und zusätzliche Kosten.

- Mit der Annahme der Initiative würde ein Präjudiz für weitere Spezialanwälte geschaffen.

Wie viele Tierschutzdelikte werden jährlich gemeldet?

Die Zahl der verfolgten Tierschutzdelikte nimmt schweizweit kontinuierlich zu. 712 Tierschutzfälle wurden dem Bundesamt für Veterinärwesen 2008 gemeldet, das sind 14 Prozent mehr als im Vorjahr. Spitzenreiter im Melden von Tierschutzverstössen sind die Kantone Zürich (190 , St.Gallen (141) und Bern (130) – in Glarus und im Wallis hingegen gab es je ein einziges Strafverfahren.

Wo finden mehr Tierschutzwidrigkeiten statt: in der Landwirtschaft oder bei Privaten?

Mit 3032 Verfehlungen bei den Landwirten seit 1982 liegen diese zwar gegenüber den Heimtierfällen mit 2830 vorne. Doch steigen die Heimtierfälle seit 2005 überproportional an und erreichen 2008 mit 425 Fällen den Höhepunkt, während solche bei Landwirten tendenziell abnehmen und im selben Jahr bloss noch 218 Fälle ausmachen.

Wie viel kostet ein Tierschutzanwalt?

Den Kanton Zürich kostet der Tieranwalt jährlich 80 000 Franken. Die gesamten Strafverfolgungskosten des Kantons Zürich betragen über 100 Millionen Franken.

Wer zahlt die Kosten für Tierschutzanwälte – die ins Verfahren Involvierten oder der Steuerzahler?

Diese Frage lässt die Initiative offen. Möglich ist beides.

Falls die Initiative angenommen wird: Kann jeder Anwalt dann Tiere vertreten oder bestimmen die Kantone ihre Tierschutzanwälte?

Die Intention der Initianten ist ein vom Kanton bestimmter Tierschutzanwalt. Man kann deshalb davon ausgehen, dass dies so umgesetzt wird. Die Initiative lässt aber eine Frage offen: Kann ein privater Anwalt die Funktion übernehmen oder wird der Tieranwalt bei der kantonalen Behörde angestellt?

Wie stehen die Chancen für die Initiative?

Die Chancen stehen nicht schlecht. Zum einen ist es ein sehr emotionales Thema. Zum anderen sind die Gegner kaum aktiv. Die Befürworter hingegen touren mit einem Abstimmungszirkus durch die Schweiz, wo sie als Hühner und Hasen verkleidet auf die Rechte der Tiere aufmerksam machen. Es gibt eine Facebook-Gruppe mit rund 2800 Fans. Ein Vorteil für die Initiative könnte sein, dass am gleichen Wochenende über die Anpassung des Mindestumwandlungssatzes abgestimmt wird. Darüber wird rege diskutiert– im Gegensatz zum Tierschutzanwalt. Gemäss Forschungsinstitut GfS Bern haben Initiativen mehr Chancen, je weniger über sie diskutiert wird.

Quelle: Aargauer Zeitung

Letztes Update: 03.02.10, 17:18 Uhr

7 Kommentare zum Thema:
Anonymer User: Martin
06.03.10 20:16 Uhr
Es braucht leider nicht nur gute Gesetze, sondern auch Richter die Gesetzesbrecher verurteilen, und nicht nur bedingt! Das gilt nicht nur fuer den Tierschutz sondern auch Menschenschutz! Bitte Frau Staatanwaeltin: Machen Sie so weiter und dehnen Ihre Antkuscheljustiz auch auf die Menschen aus.
Anonymer User: metzger
06.03.10 18:36 Uhr
Das ist doch alles wirklich nur eine blöde Geldmacherei fuer Anwälte, welche noch keinen Job haben.
Kein einziger von diesen Tieranwälten kann auch nur ein Leid verhindern.
Dafür braucht es UNS ALLE.........
Jeder kann etwas melden ,was nicht rechtens ist. Sofort wird von Amtes-wegen etwas gemacht. Wir haben gute Tierschutzgesetze.
ein Aargauer Metzgermeister.
Anonymer User: Manu
03.03.10 08:18 Uhr
Alle, die so vehement auf ein NEIN pochen, müssten einmal nur eine einzige Woche lang mit einer/m Tierschutzbeauftragten die zur Anzeige gekommenen Misstände zu besuchen, um mit eigenen Augen und mit dem eigenen Herzen sehen zu müssen, was Menschen ihren Tieren aus Dummheit, Egoismus, Gleichgültigkeit und Ignoranz antun können. Es ist erbärmlich, aber bezeichnend für die menschliche Rasse, dass es überhaupt einen Tierschutzanwalt braucht. Aber es braucht einen. Deshalb, unbedingt JA am 7. März.
Anonymer User: Monica
05.02.10 23:04 Uhr
Ja wir haben ein gutes Tierschutzgesetz, aber was nützt es, wenn es nicht umgesetzt wird?
Trotzdem werden jedes Jahr unzählige junge unerwünschte Kätzchen, erschlagen ersäuft oder auf andere bestialische Art umgebracht, obwohl es verboten ist!
Wenn es nicht die vielen Tierhelfer geben würde, die sich für die unschuldigen Tiere einsetzen, sie gesund pflegen und ihnen ein gutes Zuhause suchen würden, wären es noch viel mehr getötete Kätzchen.
Täter sollen endlich bestraft werden!
Stimmt JA!
Anonymer User: Fredy
03.02.10 23:29 Uhr
Nur weil man die Frage stellt ob Fischen Tierquälen ist plötzlich nicht Ja stimmen. Billig. Der Schreiberling hätte eh Nein gestimmt.
Anonymer User: Ott
02.02.10 22:33 Uhr
Ich empfehle sehr die Lektüre einer auf Zürich ausgerichteter Zeitung! Im Kanton ZH hat heute ein Prozess stattgefunden, in dem der kantonale Tierschutzanwalt einen Sportfischer wegen dem Ausüben seines Hobbys (Fischen als solches als Tierquälerei) angeklagt hat. Völlig willkürlich! Hatte eigentlich vor Ja zu stimen, mir es heute aber anders überlegt.
Anonymer User: Solange
02.02.10 16:05 Uhr
Geld & Gier die Welt regiert brauchen wir Schutz für Nutztiere nicht nur...
Name
${len} von ${max} Zeichen Kommentar
ReCaptcha-Box (nur für anonyme User, hier anmelden)
Recaptcha-Box
Bitte tragen Sie Ihre Email-Adresse ein

Mit dem Abschicken Ihres Kommentars erklären Sie sich mit
diesen Bedingungen einverstanden.